Marketing-Börse PLUS - Fachbeiträge zu Marketing und Digitalisierung
print logo

Privacy Shield: EuGH-Urteil kippt Datenabkommen zwischen EU und USA

Digitalverbände kritisieren die Hemmung des internationalen Datenaustausches und fordern Alternativen.
marketing-BÖRSE | 16.07.2020
Privacy Shield: EuGH-Urteil kippt Datenabkommen zwischen EU und USA © freepik / rawpixel
 

Das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen den USA und Deutschland, wurde vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Es bleibt zwar möglich, dass Nutzerdaten in andere Staaten transferiert werden können. Voraussetzung sei aber, dass das Niveau des Datenschutzes gleichwertig ist und eben das sei in den USA nicht gegeben. In den USA sind Unternehmen dazu verpflichtet, Geheimdiensten Zugang zu Daten zu gewähren.

Datentransfers ins Ausland bleiben aber weiterhin möglich. Denn sogenannte Standardvertragsklauseln, die eine sichere Übermittlung von Daten ins Ausland gewährleisten, wurden vom EuGH nicht beanstandet.

Kritik kommt von Digitalverbänden

Während Datenschützer das Urteil wohlwollend aufnehmen, kommt Kritik von den Digitalverbänden.  So warnt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsführung von Bitkom vor einem Daten-Chaos, „für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA entsteht durch dieses Urteil massive Rechtsunsicherheit. Wer bislang allein auf Basis des Privacy Shield Daten verarbeitet hat, muss zumindest auf die Standardvertragsklauseln umstellen.“

Auch der Vizepräsident des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) mahnt „Der Wegfall des EU-US Privacy Shields hat erneut erhebliche Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft in Gänze und belastet insbesondere auch kleine und mittelständische EU-Unternehmen. Unternehmen benötigen in dynamischen Märkten wie der Digitalwirtschaft dauerhafte und langfristig stabile rechtliche Rahmenvorgaben. Wir können nicht alle fünf Jahre bei null anfangen“

Ebenso erklärt der Präsident Dr. Oliver Grün vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht.“ Für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, birgt das EuGH Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ein großes Risiko ins Hintertreffen zu geraten.