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Rechtliche Fallen im E-Mail Marketing

E-Mail-Marketing, insbesondere das Versenden von Newslettern ist trotz Social Media Marketing das erfolgreichste Werbemittel im Internet.

1. Das Double-Opt-In Verfahren Der Versand von Newslettern per E-Mail ist in Deutschland nur mit Erlaubnis des Empfängers zulässig. Das bedeutet, dass dieser der Kontaktaufnahme ausdrücklich zustimmen muss. Tun Sie dies als Adressat nicht und hat der Empfänger der Kontaktaufnahme nicht zugestimmt, verstoßen Sie gegen Wettbewerbsrecht und riskieren eine Abmahnung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az. I ZR 218/07) liegt ein Rechtsverstoß bereits bei einem einmaligen, vom Empfänger nicht gewünschten Versand vor. Auf dieser Grundlage fordert die Rechtsprechung das sogenannte Double-Opt-In Verfahren, bei dem der Empfänger seine Einwilligung für die Zusendung des Newsletters ausdrücklich bestätigen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einwilligung vom gewünschten Adressaten und nicht von einem Dritten stammt. Es genügt indes nicht nur das Double-Opt-In Verfahren anzubieten. Sie sind nur dann rechtlich auf der sicheren Seite, wenn Sie beweisen können, dass der Empfänger auch tatsächlich den Link in der Bestätigungsmail angeklickt hat. Um als Newsletterversender auf der sicheren Seite zu sein, ist es daher ratsam alle Bestellungen Ihres Newsletter zu protokollieren. 2. Schutz für den Empfänger durch anonyme Nutzung Als Versender von Newslettern sind Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, lediglich die für den Empfang notwendigen Daten des Empfängers zu erheben. Damit genügen Sie den Anforderungen des § 13 Abs. 6 TMG (Telemediengesetz) und dem Datensparsamkeitsgebot des § 3a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Das bedeutet, dass Sie dem Empfänger die Möglichkeit einräumen müssen, den Newsletter allein durch die Angabe seiner E-Mail-Adresse als einziges Pflichtfeld zu abonnieren. 3. Möglichkeit des Widerrufs Vor der Anmeldung für den Empfang des Newsletters und auch in jedem Newsletter sind Sie gemäß § 13 Abs. 3 TMG verpflichtet, den Empfänger auf sein kostenfreies Widerrufsrecht hinzuweisen. Um dem Empfänger diese Möglichkeit einzuräumen reicht es aus, wenn Sie am Ende jedes Newsletters einen Link mit einer Abmeldefunktion platzieren. 4. Impressumspflicht und Datenschutzhinweis E-Mail-Marketing wird den Telemediendiensten zugeordnet. Das verpflichtet Sie gemäß § 5 TMG auch bei einem Newsletter zur Angabe eines Impressums, das alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Inhalte vorweisen muss. Dazu gehört unter anderem die Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Anschrift, um dem Empfänger eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen reicht es aus, wenn ein Link innerhalb des Newsletters auf das Impressum Ihrer Firmenwebseite verweist. Gleiches gilt für den Datenschutzhinweis. Denn der Empfänger eines Newsletters ist gemäß § 13 Abs. 1 TMG bei der Registrierung über die Verarbeitung seiner Daten in einer für jedermann verständlichen Form zu unterrichten. E-Mail-Marketing ist werbewirksam und kostengünstig, aber es ist auch gespickt mit rechtlichen Feinheiten und Fallstricken die Sie kennen sollten. Wenn Sie sich in der Ausfertigung eines Newsletters nicht zu 100 Prozent sicher sind oder die daraus entstehenden Risiken minimieren möchten, dann vertrauen Sie einem professionellen Newsletterdienst wie z.B. www..newsletterservice24.com.