Beliebteste Marken haben Nachholbedarf bei Newsletter Registrierung
41 der 50 beliebtesten Marken der Deutschen bieten auf ihrer Website einen Newsletter an. 30 davon (73 Prozent der Markenunternehmen mit Newsletter) fragen bei der Registrierung mehr Pflichtangaben ab als nur die notwendige E-Mail Adresse. Im Durchschnitt müssen zwei weitere Pflichtfelder ausgefüllt werden. Nur 29 Unternehmen verwenden das Double Opt-In Verfahren zur Authentifizierung von Newsletter Registrierungen. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle artegic Studie "E-Mail Opt-Ins bei den 50 beliebtesten Marken".
Die Studie der artegic AG untersucht, welche Daten die 50 beliebtesten Marken der Deutschen bei der Newsletter Anmeldung von den Nutzern abfragen, insbesondere welche Angaben davon Pflichtfelder sind, sowie welches Opt-In Verfahren bei der Anmeldung genutzt wurde. Das Gebot der Datensparsamkeit sieht vor, dass nur solche Daten erhoben werden, welche für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Im E-Mail Marketing ist dies i.d.R. nur die E-Mail Adresse. Alles darüber hinaus sollte freiwillig sein, nicht zuletzt, da die öffentliche Sichtbarkeit wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Ebenso ist beim Opt-In Verfahren die rechtliche Nachweisbarkeit wichtig. Das Double-Opt-In Verfahren ist zwar nicht gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben, jedoch hat es sich nach Rechtsprechung als das aktuell sicherste Verfahren etabliert.
Studie zum kostenlosen Download
Die Studie "E-Mail Opt-Ins bei den 50 beliebtesten Marken" gibt es zum kostenlosen Download unter https://www.artegic.de/opt-in-studie
Pressekontakt:
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
Herr Sebastian Pieper
Tel: +49(0)228 22 77 97-0
Fax: +49(0)228 22 77 97-900
pr@artegic.de
https://www.artegic.de
Die Studie der artegic AG untersucht, welche Daten die 50 beliebtesten Marken der Deutschen bei der Newsletter Anmeldung von den Nutzern abfragen, insbesondere welche Angaben davon Pflichtfelder sind, sowie welches Opt-In Verfahren bei der Anmeldung genutzt wurde. Das Gebot der Datensparsamkeit sieht vor, dass nur solche Daten erhoben werden, welche für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Im E-Mail Marketing ist dies i.d.R. nur die E-Mail Adresse. Alles darüber hinaus sollte freiwillig sein, nicht zuletzt, da die öffentliche Sichtbarkeit wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Ebenso ist beim Opt-In Verfahren die rechtliche Nachweisbarkeit wichtig. Das Double-Opt-In Verfahren ist zwar nicht gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben, jedoch hat es sich nach Rechtsprechung als das aktuell sicherste Verfahren etabliert.
Studie zum kostenlosen Download
Die Studie "E-Mail Opt-Ins bei den 50 beliebtesten Marken" gibt es zum kostenlosen Download unter https://www.artegic.de/opt-in-studie
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53177 Bonn
Herr Sebastian Pieper
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