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E-Mail Marketing: Todsünden der Adressgenerierung

Wenn man von null anfängt, dauert es natürlich, bis man einen Verteiler aufgebaut hat.
Ali Amir Mostofian | 03.01.2011
Wie schwer oder wie leicht ist die Adressbeschaffung für E-Mail-Werbung? Wenn man von null anfängt, dauert es natürlich, bis man einen Verteiler aufgebaut hat. Oft hat man aber nicht die Zeit dafür und möchte den Vorgang beschleunigen. Ein Weg ist z. B. die Buchung von Standalone-Kampagnen auf TKP-Basis. In diesem Fall bieten Portale, welche z. B. über Gewinnspiele E-Mail-Adressen mit Opt-In generiert haben diese auf tausender Kontaktpreisen- (TKP) -Basis an. Der Auftraggeber breitet den Newsletter vor und übergibt ihn an den Anbieter, der dann seinen generierten Verteiler anschreibt. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit, denn die Responses kann der Auftraggeber als eigene Adressen weiter verwenden. Die Kampagnen als TKP-Basis sind aber auch Kostenspielig, da die Mindestmenge 200 bis 300 Tausend beträgt und das bei einem TKP von 9 bis 25 Euro. Um Kosten zu sparen und trotzdem an Adressen zu kommen, vergessen viele leicht die Verbote oder lassen sich ohne Mühe überreden!

Ich möchte hier einige Punkte auflisten, die man unbedingt unterlassen sollte:

1. info@ Adressen
2. Soziale Netzwerke
3. Visitenkarten
4. Gekaufte Adressen
5. Passiv generierte Adressen

info@ Adressen findet man auf jeder Webseite und sie werden von vielen ohne hinterfragt zu werden für Werbung ausgenutzt. Etwas aber viele nicht wissen ist, dass man diese Adressen nicht für Werbezwecke missbrauchen darf. Diese Adressen dienen nur zur Kontaktaufnahme bezüglich der Dienste oder Produkte der Webseite, es sei denn, der Webseitenbetreiber den Empfang von Werbung über diese Adresse explizit zugestimmt hat!

Soziale Netzwerke boomen und natürlich möchte man diese Kontakte auch für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Viele Seiten verbieten aber Multi-Level-Marketing (MLM). Für die freigegeben E-Mail-Adressen gelten hier genau dieselben Regeln wie draußen auch. Keine Werbung ohne Opt-In des Empfängers!

Visitenkarten sind keine Freikarte für Werbung. Der Besitzer möchte geschäftliche Kontakte knüpfen aber nicht gleich für einen Newsletter eingetragen werden. Man könnte die Person u. a. auch für den eigenen Newsletter begeistern und somit eine Anmeldung generieren aber nicht automatisch von einer ausgehen!

Tatsächlich gibt es immer noch Adresshändler, die E-Mail-Adressen verkaufen und Käufer, welche sie auch kaufen. Das sollte unbedingt unterlassen werden. Opt-In ist nicht übertragbar und gilt immer nur für einen Absender. Man sollte sich also nicht täuschen lassen!

Passiv generierte Adressen sind diese, bei denen der Empfänger sich nicht bewusst für die Werbung eingetragen hat. Ein gutes Beispiel ist die Benutzung vorher angekreuzter Häkchenfelder für den Newsletter-Empfang oder Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails mit dem Kauf laut AGB. Der Gesetztgeber ist hier eindeutig: “Der Empfänger muss selber aktiv werden und den Anmeldeprozess einleiten, sonst liegt eindeutig eine unzumutbare Belästigung seitens Absenders vor!”

Tipps, wie man rechtssicher Adressen für eigene Werbezwecke generieren kann:
http://blog.orangemarketing.de/category/adressgenerierung/

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Senior Business Sales Consultant (Digital) - Bereichsübergreifend als Experte für das digitale Portfolio von Nielsen bezüglich "Marketing Effective