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Verfall des Werbe-Opt-Ins: Wie lange ist eine Einwilligung gültig?

E-Mail Marketing: Auch ein rechtmäßig erworbenes Werbeeinverständnis ist nicht auf ewig haltbar.
promio.net GmbH | 01.12.2011

Auch ein rechtmäßig erworbenes Werbeeinverständnis ist nicht auf ewig haltbar. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten daher die Frequenz und Effizienz der eigenen Kunden-Kommunikation überprüft werden. Wann die Einwilligung verfällt und wie Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen können, erläutern wir in diesem Beitrag.


Im April des letzten Jahres urteilte das Landgericht München, dass die Werbeeinwilligung im E-Mail-Marketing nach eineinhalb Jahren Inaktivität verfällt. Heißt: Auch wenn Sie eine rechtskonforme Werbeeinwilligung vorweisen können, ist diese nicht auf ewig haltbar und die Frequenz der eigenen E-Mail-Kommunikation sollte stets im Auge behalten werden. Diese eineinhalb Jahre der „Haltbarkeit“ einer Zustimmung können aber auch in anderer Hinsicht als guter Richtwert dienen. Wenn sich ein Vermarkter mehr als achtzehn Monate nicht bei seinen Interessenten gemeldet hat, dann kann in der Tat nicht mehr von einer Kundenbeziehung sondern eher von einer versuchten Wiederaufnahme ebendieser gesprochen werden.


Ganzer Artikel: http://www.promio.net/b2b/infopoint/fachartikel/gueltigkeit-von-werbeeinverstaendnissen/?L=0
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