Checkliste: Wie man Leads rechtskonform generiert und qualifiziert
Die wichtigste und zugleich größte Herausforderung für Unternehmen ist es, das Interesse potenzieller Kunden zu wecken und sie dann bis zu tatsächlichen Kunden zu entwickeln. Die Lösung: E-Mail- und Inbound-Marketing in Verbindung mit einem professionellen Lead-Management. Wer diesen Prozess rechtskonform gestalten will, muss dazu allerdings eine ganze Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen einhalten. Dazu zählen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hier den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Damit Unternehmen nicht Gefahr laufen, abgemahnt oder gar mit einer Geldstrafe belegt zu werden, sollten sie natürlich alle Anforderungen erfüllen, die sich aus den Gesetzen ergeben. Welche das genau sind, zeigt die folgende Checkliste von SC-Networks, Hersteller der E-Mail-Marketing-Automation-Lösung Evalanche (www.evalanche.com).
Checkliste für die rechtskonforme Lead-Generierung und -Qualifizierung:
1. Gibt es auf Ihrer Website ein vollständiges Impressum mit allen wichtigen Unternehmensangaben? Ist es einfach zu finden bzw. aufzurufen?
2. Haben Sie auf Ihrer Website einen gut sichtbaren Datenschutzhinweis platziert, der über Zweck und Dauer der Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sowie über das Widerrufsrecht aufklärt? Ist der Datenschutzhinweis von allen Seiten aus leicht zu erreichen, z. B. über einen Link?
3. Sind Ihre Mailing-Vorlagen so eingerichtet, dass jede E-Mail und jeder Newsletter eine Widerrufsmöglichkeit bietet, z. B. über einen Abmelde-Link?
4. Haben Sie ein Double Opt-in eingerichtet, über den der Interessent sein Abonnement ausdrücklich bestätigen muss?
5. Sind Ihre Formulare so gestaltet, dass Sie mit möglichst wenigen Pflichtfeldern nur die notwendigen Daten erheben – sodass Sie den Grundsatz der Datensparsamkeit wahren?
6. Haben Sie ein pseudonymisiertes Tracking eingerichtet und die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt, um beim Tracking Cookies setzen und Daten erheben zu dürfen?
7. Haben Nutzer die Möglichkeit, dem Setzen von Cookies und der Datenerhebung beim Tracking zu widersprechen? Ist sichergestellt, dass dieser Widerspruch auch technisch umgesetzt werden kann?
Umfassendes E-Book zum kostenfreien Download
Diese Checkliste und viele weitere Informationen enthält das E-Book „E-Mail-Marketing und Lead-Management rechtskonform gestalten“. Das E-Book bietet einen Überblick darüber, welche Datensicherheits- und Datenschutz-Vorgaben beim E-Mail-Marketing und Lead-Management zu berücksichtigen sind – von der Auswahl des Software-Anbieters über die Vorbereitung und Planung von Kampagnen bis hin zur konkreten Gestaltung von E-Mails und Formularen. Interessenten können sich das kostenlose E-Book unter http://www.sc-networks.com/de/download?n5=1 herunterladen.
Checkliste für die rechtskonforme Lead-Generierung und -Qualifizierung:
1. Gibt es auf Ihrer Website ein vollständiges Impressum mit allen wichtigen Unternehmensangaben? Ist es einfach zu finden bzw. aufzurufen?
2. Haben Sie auf Ihrer Website einen gut sichtbaren Datenschutzhinweis platziert, der über Zweck und Dauer der Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sowie über das Widerrufsrecht aufklärt? Ist der Datenschutzhinweis von allen Seiten aus leicht zu erreichen, z. B. über einen Link?
3. Sind Ihre Mailing-Vorlagen so eingerichtet, dass jede E-Mail und jeder Newsletter eine Widerrufsmöglichkeit bietet, z. B. über einen Abmelde-Link?
4. Haben Sie ein Double Opt-in eingerichtet, über den der Interessent sein Abonnement ausdrücklich bestätigen muss?
5. Sind Ihre Formulare so gestaltet, dass Sie mit möglichst wenigen Pflichtfeldern nur die notwendigen Daten erheben – sodass Sie den Grundsatz der Datensparsamkeit wahren?
6. Haben Sie ein pseudonymisiertes Tracking eingerichtet und die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt, um beim Tracking Cookies setzen und Daten erheben zu dürfen?
7. Haben Nutzer die Möglichkeit, dem Setzen von Cookies und der Datenerhebung beim Tracking zu widersprechen? Ist sichergestellt, dass dieser Widerspruch auch technisch umgesetzt werden kann?
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