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„Uniserv Academy“ zur EU-Datenschutzgrundverordnung

Fachexperten geben am 12. Juli in Hamburg Einblick: Wie Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung anhand eines 6-Punkte-Plans umsetzen können.
UNISERV GmbH | 06.06.2017
Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union in Kraft. Diese bringt weitreichende Veränderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich. Betroffen von diesen Änderungen sind alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern automatisiert oder teilautomatisiert verarbeiten. Vor diesem Hintergrund widmet sich Uniserv, spezialisierter Anbieter von Lösungen für das Kundendatenmanagement, auf der Veranstaltung „Uniserv Academy“ den Themen Datenschutz und Compliance im Kundendatenmanagement. Uniserv lädt dazu am Mittwoch, 12. Juli 2017, von 13:00 bis 17:30 Uhr, in das Empire Riverside Hotel in Hamburg ein.

Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-DSGVO zu schaffen, haben die Experten der auf IT- und IP-Medienrecht spezialisierten Kanzlei Resmedia zusammen mit Uniserv einen 6-Punkte-Plan entwickelt. Dieser Plan gibt Unternehmen Aufschluss über notwendige Analyseschritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Vorbereitung zu ergreifen sind und bietet ebenso die Möglichkeit für ein Datenschutz-Audit.

Auf der Veranstaltung geben die Fachexperten zudem Einblick in folgende Fragestellungen und diskutieren mit den Teilnehmern:
• Was die EU-DSGVO beinhaltet?
• Welchen Mehrwert Unternehmen von einer Einhaltung der Richtlinien haben?
• Wie Unternehmen ihre Prozesse in Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Verordnung umstellen?

Drei Fachexperten leiten die praxisnahen Vorträge

Die Fachanwältin für IT-Recht – Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. RESMEDIA, gibt in ihrem Vortrag zunächst einen Überblick über die praktisch relevanten Änderungen aufgrund der neuen DSGVO in Bezug auf: Einwilligungen und Pflichten im Falle von Datenschutzverletzungen, Dokumentationspflichten, das Recht auf Vergessenwerden und auf Löschung sowie mögliche Sanktionen und Bußgelder.

Insbesondere erörtert die Fachanwältin die Fragen:
• Wie sind Einwilligungen bei internationalen Kampagnen und Kunden jeweils einzuholen?
• Ist es zulässig, Profile aus Quellen wie Social Media, Blogs, Foren, Internetseiten, Lokalisierungs- und Navigationsdaten anzureichern, um Kunden gezielt und personalisiert ansprechen zu können?
• Wie ist mit Kundendaten umzugehen und wie werden diese Daten in Zukunft zu erfassen und weiter zu verarbeiten sein?
Ein Interview mit Frau Heukrodt-Bauer zu den Herausforderungen der EU-DSGVO im Kundendatenmanagement ist unter diesem Link abrufbar.

Thorsten Schremmer und Jürgen Brunner von Uniserv informieren darüber, wie Unternehmen die EU-DSGVO in einem 6-Punkte-Plan praktisch umsetzen können. Dieser Plan gibt Aufschluss über notwendige Analyseschritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Vorbereitung zu ergreifen sind. Bei der Durchführung der Maßnahmen ist erfahrungsgemäß die Mitarbeit verschiedener interner und externer Stakeholder notwendig.

„Die neue EU- Datenschutzgrundverordnung spielt gerade für den Bereich Kundendatenmanagement in Unternehmen eine zentrale Rolle. Sie wird die Art und Weise, wie diese Daten in Zukunft erfasst und verarbeitet werden können, maßgeblich beeinflussen“, so Holger Stelz, Director Marketing und Business Development bei Uniserv. „Auf jeden Fall sollten sich Unternehmen jetzt mit der Frage auseinandersetzen, wie sie sich einen 360-Grad-Blick über ihre Kunden verschaffen können. Denn nur so können sie umgehend feststellen, welche Daten wann wo von wem und wozu erfasst, weiterverarbeitet und analysiert werden. Ohne eine einheitliche Sicht auf die Daten können Unternehmen die neuen Anforderungen kaum erfüllen. Sind Daten erst umständlich zusammenzusuchen, besteht immer die Gefahr, dass nicht alle Daten einbezogen werden – was wiederum unangenehme und vor allem kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen kann.“
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