„ Alles wird einfacher?!“-Umsatzsteuer im Onlinehandel ab 1.1.2021
Rolf Albrecht | 23.10.2019 12:30
Die Europäische Kommission ist bestrebt, mehrwertsteuerliche Pflichten für Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen an Endkunden (hauptsächlich online) erbringen, zu vereinfachen sowie sicherzustellen, dass Mehrwertsteuer auf diese Umsätze, in Einklang mit dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsland, korrekt an den Mitgliedstaat des Endkunden abgeführt wird.
Die Kommission hat in diesem Bereich legistische Änderungen in zwei Etappen vorgeschlagen. Die ersten Maßnahmen sind 2015 in Kraft getreten und betrafen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Das zweite Maßnahmenpaket wurde vom Rat im Dezember 2017 angenommen und beinhaltet neue Regelungen für Fernverkäufe sowie für jede Art von Dienstleistungen, die an einen Endkunden in der EU erbracht werden. Die zuletzt genannten Maßnahmen, die auch als ‚Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel‘ bezeichnet werden, gelten ab 2021.
In seinem Vortrag erklärt Rechtsanwalt Rolf Albrecht, ein profunder juristischer Kenner aller E-Commerce-relevanten Rechtsthemen, auf was sich Händler einstellen sollten.
Die Kommission hat in diesem Bereich legistische Änderungen in zwei Etappen vorgeschlagen. Die ersten Maßnahmen sind 2015 in Kraft getreten und betrafen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Das zweite Maßnahmenpaket wurde vom Rat im Dezember 2017 angenommen und beinhaltet neue Regelungen für Fernverkäufe sowie für jede Art von Dienstleistungen, die an einen Endkunden in der EU erbracht werden. Die zuletzt genannten Maßnahmen, die auch als ‚Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel‘ bezeichnet werden, gelten ab 2021.
In seinem Vortrag erklärt Rechtsanwalt Rolf Albrecht, ein profunder juristischer Kenner aller E-Commerce-relevanten Rechtsthemen, auf was sich Händler einstellen sollten.